Johann Georg Theodor Gräße (1814-1885)
Hundertundachtundzwanzigstes Capitel. Ueber Menschen, welche fremdes Eigenthum in Besitz haben, wird bei ihrem Ende ein schweres Gericht gehalten werden. (1842)
aus: „Gesta Romanorum. Erste Hälfte. Das älteste Mährchen- und Legendenbuch des christlichen Mittelalters“ übersetzt von Dr. ...
Anzahl Seiten:
1
Anzahl Wörter:
806
Quellen
- https://www.projekt-gutenberg.org/graesse/gestaro1/chap129.html