Johann Georg Theodor Gräße (1814-1885)
Hundertundachtundzwanzigstes Capitel. Ueber Menschen, welche fremdes Eigenthum in Besitz haben, wird bei ihrem Ende ein schweres Gericht gehalten werden. (1842)
aus: „Gesta Romanorum. Erste Hälfte. Das älteste Mährchen- und Legendenbuch des christlichen Mittelalters“ übersetzt von Dr. ...
Anzahl Seiten: 1
Anzahl Wörter: 806
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